Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis

für Spenden bis EUR 200,00 (§50 Abs.2, Nr.2 ESTDV)

Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende bis 200,– Euro reicht der Zahlbeleg aus (Kontoauszug, ggf. Online-Ausdruck mit Name und Kontonummer) (Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 200,– Euro, §50 Abs.2, Nr.2 ESTDV). Entsprechend dieser Regelung stellen wir zur Vermeidung von Kosten bis zu einem Spendenbetrag von 99,99 Euro nur dann eine Spendenbescheinigung aus, wenn Sie diese auf besonderen Wunsch bei uns beantragen! Ab einem Spendenbetrag von 100,00 EUR erhalten Sie im Dezember automatisch, ohne weitere Aufforderung, eine an Sie gerichtete Spendenbescheinigung.

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